Protest gegen die Motorschlittensafaris im Osterzgebirge „Am 09.01.2009 war ich mit Freunden zum Skilanglauf im Osterzgebirge unterwegs. Plötzlich vernahmen wir mitten im winterlichen Wald einen anschwellenden ohrenbetäubenden Motorlärm. Im Waldgebiet zwischen Oberpöpel und Schellerhau kamen uns 8 Motorschlitten in rasanter Geschwindigkeit entgegen. Die Kettenspuren im Schnee bewiesen, dass der gesamte Gebirgshang von Operpöbel bis zur Stephanshöhe /Schellerhau als Crossgelände missbraucht wurde. Abgesehen davon, dass dieses „Vergnügen“ nicht nur die Waldesruhe extrem stört, sondern auch zur Erosion des Waldbodens und zur Zerstörung der Wanderwege beiträgt, ist dies eine äußert fragwürdige Freizeitbeschäftigung in einem sensiblen Ökosystem. Darüber hinaus besteht eine latente Kollisionsgefahr mit Ski fahrenden Wanderern.“
Diese Zeilen schrieb Hagen Hilse aus Dresden.
Aber der Winterkrach zwischen Pöbelknochen und Stephanshöhe geht weiter (siehe Sächsische Zeitung vom 22.1.09 ). Sechs solche Bombardier-Kufenbomber (Stückpreis 8.000 bis 12.000 Eus) verleiten dem skifahrenden Naturfreund nun die Freude am Schellerhauer Win-terwald. Doch solcherlei naive Ökotouristen gehören offenbar nicht zur Zielgruppe vieler Fremdenverkehrsmacher im Osterzgebirge. "Es ist auf jeden Fall eine Bereicherung für den Tourismus in der Region und macht vor allem jungen Leuten Spaß", so Anke Eichler von der Tourismusgemeinschaft Silbernes Erzgebirge zum Thema „Motorschlitten-Safaris“. Tut mir leid, für mich bereichert das nur die lange Liste der Peinlichkeiten. Auch in Holzhau und Rehefeld sind die lärmenden Skifahrerscheuchen übrigens unterwegs.
Potentielle und tatsächliche Osterzgebirgs-Winterurlauber müssen sowohl den Tourismus- Verantwortlichen als auch den zuständigen Behörden verständlich machen, dass solche Dinger für sie keineswegs eine „Bereicherung“ darstellen. Ganz im Gegenteil, mit Motorfahrzeugen in der Landschaft rumzukurven ist ein nicht zulässiger Eingriff in die Natur. Das Sächsische Naturschutzgesetz regelt im § 30 das "Betreten der Freien Landschaft", in Absatz 2 heißt es jedoch ausdrücklich:
"Zum Betreten gehört auch das Ski- und Schlittenfahren (ohne Motorkraft)...". In § 31 (Schranken des Betretungsrechtes) heißt es darüber hinaus: "Das Betretungsrecht umfasst nicht das Befahren mit Kraftfahrzeugen...". Deshalb hat die Grüne Liga Osterzgebirge eine Postkartenaktion initiiert. Sie haben folgende Möglichkeiten, sich daran zu beteiligen: 1. Sie benutzen unser elektronisches Mailformular . Die Mails gehen an den Landrat des Kreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Pirna, die Tourismusgemeinschaft „Silbernes Erzgebirge“ und den Altenberger Bürgermeister sowie zur Kontrolle auch an uns selbst bei der Grünen Liga.
2. Entwürfe für die Postkarten (als PDF) hier herunterladen , ausdrucken und auseinan-derschneiden und an die genannten Empfänger verschicken.
Tourismusgemeinschaft SILBERNES ERZGEBIRGE e. V. Albertstraße 4 09618 Brand-Erbisdorf Tel./Fax. 037322 / 2550
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| Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 01782 Pirna Postfach 10 02 53/54 Telefon: 03501 515-0
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| Tourismusgemeinschaft Silbernes Erzgebirge Servicebüro Dippoldiswalde Markt 2 01744 Dippoldiswalde Tel:. 03504 / 614877
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| Stadtverwaltung Altenberg Platz des Bergmanns 2 01773 Altenberg Tourist-Information Altenberg Am Bahnhof 1 01773 Altenberg Tel. 035056 23993
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Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 1. April 2009 )
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